Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 - Mehlwürmer

09/02/2025

Maden in Nahrungsmitteln beigemischt – nicht nur Ekelfaktor! 

von Gabriele Schuster-Haslinger

Über die "berühmten" Mehlwürmer, die nun auch die Firma Nutri'Earth ab 10. Februar 2025 in verschiedene Nahrungsmittel beimischen darf (Durchführungsverordnung (EU) 2025/89), wurde ja schon viel geschrieben.

Doch ich habe noch einige sehr interessante Ergänzungen gefunden, die Sie wissen sollten. Es geht nicht nur um den Ekelfaktor, wenn Mehlwürmer in "Brot und Brötchen, Kuchen, Pastabasierten Produkten, verarbeiteten Kartoffelprodukten, Käse- und Käseprodukten sowie Obst- und Gemüsekompotts für die allgemeine Bevölkerung" beigemischt werden darf, sondern es geht um unsere Gesundheit.

Schwermetalle und Toxine

Wie in der genannten Durchführungsverordnung beschrieben ist, sind auch Schwermetalle und Toxine wie Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen in den Mehlwürmern zu finden. Auch Mykotoxine wie Aflatoxin usw. sind in der obigen Quelle ganz offiziell benannt. Die Mengen sind zwar klein, doch irgendwann erreicht man das berühmte Tröpfchen, welches das Fass zum Überlaufen bringt. Doch es sind nicht nur die Schwermetalle und Toxine, die für unseren Körper schädlich sind, sondern es könnten auch ernste Krankheiten drohen, wie eine Studie festgestellt hat.

Alzheimer

In einer Studie vom 7.11.2016 wurde aufgeführt, dass es möglicherweise einen Zusammenhang zwischen Chitin im Gehirn und dem Auftreten einer Alzheimer-Erkrankung geben könnte. Im Studientext steht: "Chitinähnliche Körper wurden in AD-Gehirnen beobachtet". Mit AD ist hier die Alzheimer-Erkrankung gemeint. In der Studie heißt es weiter: "Insgesamt lassen diese Ergebnisse den Schluss zu, dass spezifische pilzliche Makromoleküle wie Chitin und Proteine in Pilzstrukturen in verschiedenen Gehirnregionen des untersuchten AD-Patienten nachgewiesen werden." Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, liebe Leser, aber ich habe in der Schule gelernt, dass Chitin einer der Hauptbestandteile des Exoskeletts von Insekten ist..... 

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/89 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2025 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 .... hier lesen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500089